Safety Check vereinbaren

Ihre Not- und Sicherheits­beleuchtung funktioniert.
Können Sie das auch beweisen?

Seit 2024 gelten neue Normen. Die Sicherheitsbeleuchtung instand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen, ist Ihre Pflicht, nicht die Ihres Errichters.

Übergangsfrist DIN EN 1838 endet 2027

Seit 2011 im Contracting · TOP 100 Innovator 2020 und 2025 · CrefoZert der Creditreform

Brandbekämpfungseinrichtungen

Auffindbar, auch bei Stromausfall.

Auch an Feuerlöschern und Meldern stellt die DIN EN 1838 eigene Anforderungen an die Beleuchtung. Ob sie erfüllt sind, gehört in die Prüfung.

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Notlicht in einer halben Sekunde.

An langnachlaufenden Maschinen mit ungeschützten bewegten Teilen mindestens 15 Lux, erreicht innerhalb von 0,5 Sekunden. Das wird gemessen, nicht angenommen.

Rettungszeichenleuchten

So lange wie die Räumung dauert. Nachweisbar.

Wie lange Rettungszeichen nach einem Stromausfall leuchten müssen, richtet sich nach Gebäudeart und Räumungszeit. Wir prüfen die Betriebsdauer, dokumentieren sie und übernehmen die Arbeit dahinter.

Prüfbuch

Geprüft, dokumentiert, funktioniert.

Funktions- und Betriebsdauerprüfungen nach DIN EN 50172, jede mit Datum und Ergebnis im Prüfbuch. Wir übernehmen die Arbeit dahinter.

Szene KI-generiert

Die Ausgangslage

Vorhanden ist nicht geprüft.
Geprüft ist nicht nachgewiesen.

In vielen Gewerbe- und Industriegebäuden ist eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Kritisch wird sie selten durch die Technik selbst, sondern durch das, was um sie herum fehlt: belastbare Prüfnachweise, eindeutige Zuständigkeiten und eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält.

Veraltet

Anlagen aus den Neunzigern und frühen Zweitausendern wurden nach älteren Normfassungen errichtet. Batterien altern, Leuchtmittel sind nicht mehr lieferbar, Ersatzteile laufen aus.

Unklar

Wer prüft? Wann zuletzt? Wo liegt das Prüfbuch? In vielen Häusern kann diese Frage niemand innerhalb einer Stunde beantworten — und genau danach wird im Ernstfall gefragt.

Knapp

Elektrofachkräfte sind gebunden. Monatliche Kontrollgänge, Betriebsdauerprüfungen und Dokumentation binden Personal, das im Kerngeschäft fehlt.

Rechtsrisiko

Im Schadenfall zählt nicht der gute Wille, sondern der Nachweis. Fehlt er, kann das Unternehmen haften, im Ernstfall auch die Geschäftsführung persönlich. Der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein.

Der Handlungsdruck kommt nicht von uns.
Er kommt vom Normengeber.

Die Normenlage

Zwei Neufassungen in fünf Monaten.

Der Rahmen für Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist in kurzer Folge zweimal überarbeitet worden. Die DIN EN 50172 hat vor allem Prüfung, Übergabe und Prüfbuch neu geregelt, die DIN EN 1838 wurde umfassend überarbeitet. Beides betrifft unmittelbar den Betreiber.

Oktober 2024

DIN EN 50172 (VDE 0108-100)

Ersetzt DIN EN 50172:2005-01 und die Vornorm DIN VDE V 0108-100-1:2018-12. Neu aufgenommen sind Anforderungen an die Erstprüfung, die Übergabedokumentation und das Prüfbuch; die Anforderungen an Wartung und Prüfung wurden geändert (Quelle: DIN Media).

März 2025 Übergangsfrist bis 2027

DIN EN 1838

Mit 38 statt 22 Seiten deutlich umfangreicher als die Vorgängerfassung. Neu sind unter anderem Festlegungen zu den Randbereichen von Rettungswegen und Anhänge zu Systembetriebsdauer, Aktivierungszeit und Messung vor Ort (Quelle: DIN Media).

Daneben gelten: Landesbauordnungen und die zugehörigen Verordnungen der Länder, DIN EN IEC 60598-2-22 und DIN EN 62034, ASR A2.3 und ASR A3.4 sowie DIN 4844 / ISO 7010 für die Rettungszeichen.

Was daraus für die Praxis folgt — Prüfintervalle, Prüfbuch, Qualifikation des Prüfpersonals — steht auf der Fachseite: Prüfpflichten & Prüfbuch.

Prüfpflicht und Beweislast

Geprüft wird in vier Intervallen.
Bewiesen wird im Schadenfall.

Die Prüfpflichten treffen den Arbeitgeber bzw. Betreiber. Die Arbeit lässt sich übertragen, die Verantwortung nicht.

  1. täglich

    Funktionskontrolle

  2. monatlich

    Kurztest aller Leuchten

  3. jährlich

    Langzeittest über die volle Bemessungsbetriebsdauer

  4. alle 3 Jahre in Gebäuden mit Prüfpflicht nach Landesrecht

    Prüfung durch Prüfsachverständige (je nach Land Sachkundige), mit stichprobenweiser Messung der Beleuchtungsstärke

Die DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 und die DIN EN 1838:2025 geben darüber hinaus in einem informativen Anhang Hinweise für eine Messung alle fünf Jahre. Prüfpflichtig nach Landesrecht sind die baurechtlich so genannten Sonderbauten, etwa Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäuser und in einigen Ländern große Industriehallen.

Das Prüfbuch

Die Prüfungen sind zu dokumentieren; in Gebäuden mit Prüfpflicht nach Landesrecht sind die Prüfberichte aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Im Schadenfall ist das Prüfbuch der Nachweis, dass geprüft wurde. Ein Prüfbuch, das erst gesucht werden muss, ist im Ernstfall bereits ein Befund.

Organisationsverschulden

Lässt sich der ordnungsgemäße Zustand nicht belegen, steht regelmäßig die Frage im Raum, ob die Betriebsorganisation ihren Pflichten genügt hat. Sie trifft zuerst das Unternehmen, kann die Geschäftsführung aber auch persönlich erreichen, etwa über ein Bußgeld oder nach einem Unfall. Und Versicherungen zahlen nicht in jedem Fall.

Mehr zu Betreiberpflicht und Haftung

Pflichten-Check

Wo steht Ihre Anlage?

Sechs Fragen. Zwei Minuten. Ihr Ergebnis sofort — ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen.

Ihr Prüfsicherheits-Stand

Noch keine Frage beantwortet

—

0 von 6 Fragen beantwortet

    Effizienz und Sicherheit sind kein Projekt.
    Sondern ein Service.

    Die Lösung

    Safety Contracting™
    Wir übernehmen die Arbeit, nicht die Pflicht.

    Planung, Installation, alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Ersatzteile, Batterien, Normenpflege und die auditfähige Dokumentation — in einer festen Monatsrate über zehn Jahre. Die Anlage bleibt in unserem Eigentum.

    Anderthalb Minuten: Wie Safety Contracting funktioniert. Am besten im Vollbild. · Mit KI erstellt.

    Bilanzneutral

    Die Anlage gehört uns, nicht Ihnen. Sie taucht nicht in Ihrer Bilanz auf, belastet keine Kreditlinie und braucht keinen Investitionsantrag.

    Vollständig ausgelagert

    Prüfungen, Prüfbuch, Ersatzteile, Akkus, Normenpflege — alles bei uns. Die tägliche und monatliche Prüfung läuft digital, manuelle Kontrollgänge entfallen; einmal im Jahr sind wir vor Ort.

    Risiko verlagert

    Ausfallrisiko und Kostenrisiko wandern zu uns. Und die Normenlage behalten wir im Blick: Ändert sich etwas, das Ihre Anlage betrifft, erfahren Sie es von uns — nicht vom Prüfer.

    Planbar

    Eine Zahl, zehn Jahre, keine Überraschung. Einschließlich zehn Jahren Garantie auf die gesamte Anlage.

    Was sich konkret ändert

    Sechs Aufgaben, die heute im Haus hängen — und wo sie mit Safety Contracting liegen.

    Aufgabe In Eigenregie Mit Safety Contracting
    Funktionsprüfung Regelmäßige Kontrollgänge, organisiert und durchgeführt mit eigenem, fachkundigem Personal. Die Anlage prüft sich automatisiert selbst; tägliche Funktionskontrollen und monatliche Kurztests laufen ohne Kontrollgang.
    Prüfbuch Selbst führen, vollständig halten, im Ernstfall vorlegen können. Wird automatisch protokolliert und ist jederzeit vorzeigbar.
    Jahresprüfung Termin, Fachkraft und Entladungsprüfung selbst organisieren. Jährliche Prüfung vor Ort einschließlich Entladungsprüfung — durch uns, im Vertrag enthalten.
    Defekte Leuchte, müder Akku Bemerken, bestellen, tauschen, dokumentieren. Austausch einschließlich Material ist unsere Sache — zehn Jahre Garantie auf die gesamte Anlage.
    Änderung der Normenlage Selbst verfolgen, bewerten und einordnen. Wir beobachten die Normenlage und sagen Ihnen konkret, was Ihre Anlage betrifft — bevor es ein Prüfer tut.
    Kosten Unplanbar: Ausfälle, Ersatzteile, Prüftermine kommen, wann sie kommen. Eine feste monatliche Rate, zehn Jahre lang.

    Sie möchten lieber kaufen? Dieselbe Anlage liefern und montieren wir auch zum Kauf — mit einem Servicevertrag, den Sie sich selbst zusammenstellen. Wie beide Wege ablaufen, zeigt die Seite Leistungen & Ablauf — welcher zu Ihrem Objekt passt, klären wir im Gespräch.

    Ob sich das für Ihr Objekt rechnet, lässt sich in einem Gespräch klären. Wir sehen uns Ihre Anlage an und sagen Ihnen, was fehlt — auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

    Safety Check vereinbaren 15 Minuten · kostenfrei

    Warum CONLED

    Das Modell ist nicht neu.
    Neu ist nur das Anwendungsfeld.

    Seit 2011 im Lichtcontracting — mit denselben Verträgen, denselben Garantien, demselben Prinzip. Safety Contracting überträgt dieses Modell auf die Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

    2011
    Pionier des Lichtcontractings für die Industrie in Deutschland
    162.774
    verbaute LED-Leuchten
    TOP 100
    ausgezeichnet als einer der innovativsten Mittelständler Deutschlands, 2020 und 2025
    CrefoZert
    geprüfte Bonität der Creditreform — bei Zehnjahresverträgen keine Nebensache

    Herstellerunabhängig: Wir empfehlen nicht das eigene Produkt, sondern die für Ihr Objekt passende Lösung. Jede Leuchte durchläuft unser eigenes Prüflabor — vier von fünf geprüften Leuchten weichen von den Herstellerangaben ab.

    Lichtcontracting-Kunden

    • Stahl
    • Schiffbau
    • Industrie
    • Medizintechnik
    • Intralogistik
    • Gießerei
    • Schiffbau
    • Großhandel
    „Mit CONLED haben wir einen Partner gefunden, der die Erfahrung und Expertise besitzt, unsere Werke mit zukunftsweisender Lichttechnik auszurüsten.“
    Reiner Blaschek CEO, ArcelorMittal Europe – Flat Products

    So läuft es ab

    Vier Schritte bis zum Angebot.

    Jeder Schritt ist mit einer Frist unterlegt. Sie wissen ab dem ersten Termin, wann Sie was von uns bekommen.

    1. 01

      Safety Check

      15 Minuten per Videokonferenz. Wir gehen gemeinsam durch, wie Ihre Anlage aufgestellt ist, und klären, ob Safety Contracting für Ihr Objekt überhaupt in Frage kommt.

    2. 02

      Sachverständigenprüfung

      Der Zustand wird nicht von uns bewertet, sondern von einem unabhängigen Sachverständigen. Sie stellen ihn selbst, oder wir beauftragen ihn mit Ihrem Einverständnis.

    3. 03

      Ist-Aufnahme vor Ort

      Begehung im Tandem aus Projektleitung und Technik. Ergebnis: Protokoll, Konzept und Leuchtenpläne — Ihr Zustand liegt schriftlich vor.

    4. 04

      Angebot in vier Wochen

      Verbindlich zugesagt, gerechnet ab der Begehung. Nach Unterzeichnung setzen wir im laufenden Betrieb um — in rund zwölf Wochen.

    Safety Check vereinbaren

    15 Minuten, kostenfrei, unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

    Julius C. Ebel
    Ihr Ansprechpartner Julius C. Ebel Leitung Entwicklung · Safety Contracting julius.ebel@conled.de 0471 3094 28-20

    Ihre Angaben gehen per E-Mail an sales@conled.de und werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie an die angegebene Adresse. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Einzelheiten in den Datenschutzhinweisen.